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Atomsperrgesetzt

Am 15. Dezember 1978 beschloss der österreichische Nationalrat im Parlament einstimmig das Atomsperrgesetz. Dies war die Konsequenz aus den Bemühungen der Anti-Atomkraft-Bewegung und der Ablehnung des Atomkraftwerkes Zwentendorf durch die Volksabstimmung. Durch das Atomsperrgesetz wurde der Bau von Kernkraftwerken und die Inbetriebnahme von bereits bestehenden Anlagen in Österreich verboten.
Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich in WikiPedia

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