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Frauenwahlrecht

Soziales & Politik
Frauen- & Genderrechte, Gesetze & Abkommen


Frauenwahlrecht

In Deutschösterreich wurde nach jahrelangem Kampf der Frauen das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht nur einen Tag nach Ende des 1. Weltkriegs am 12. November 1918 verfassungsrechtlich verankert, indem die provisorische Nationalversammlung die Zuerkennung das aktive und passive Wahlrecht allen volljährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts zuerkannte. Daher konnten bei den Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 und bei den Wiener Gemeinderatswahlen am 4. Mai 1919 konnten Frauen erstmals kandidieren beziehungsweise wählen. Erstmals zogen acht Frauen ins nationale Parlament ein, darunter Hildegard Burjan und Adelheid Popp.
> Bericht in der Website des Parlaments
Im November 1918 wurden aufgrund eines Parteienkompromisses provisorisch zwölf Frauen in den Wiener Gemeinderat berufen (fünf Sozialdemokratinnen, fünf Christlichsoziale, zwei Liberale).
> Bericht auf Wien Wiki

Die nachfolgende Liste über das Einführungsdatum des Frauenwahlrechts in allen Ländern zeigt, dass es in Europa in einigen Staaten bis weit nach dem 2. Weltkrieg dauerte, bis den Frauen das passive und aktive Wahlrecht zuerkannt wurde, u.a. in Griechenland bis 1952, in der Schweiz bis 1972 und in Portugal bis 1974. In Brunei gibt es bis heute weder für Frauen noch für Männer ein Wahlrecht.
> Länderliste nach Einführungsjahr des Frauenwahlrechts

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