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Verminderung der Staatenlosigkeit

Eine Staatenlose, ein Staatenloser ist jemand, die/der keine Staatsangehörigkeit besitzt. Staatenlosigkeit ist eine rechtliche Anomalie, die allein in Europa über eine halbe Million Menschen betrifft – sowohl neue Einwanderer als auch solche, die seit Generationen am selben Ort leben. Vielen Menschen werden dadurch ihre Grundrechte vorenthalten.
Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit enthält Bestimmungen, welche die Staatenlosigkeit vermeiden sollen. Am 30. August 1961 wurde die "Convention on the Reduction of Statelessness" beschlossen, die am 13. Dez. 1975 in Kraft getreten und in der UNTC, der Vertragssammlung der Vereinten Nationen festgeschrieben ist. Österreich hat das Übereinkommen am 22. Dezember 1972 ratifiziert. Insbesondere sind gemäß Artikel 9 politisch, rassistisch, ethnisch und religiös begründete Ausbürgerungen verboten und Ausbürgerungen durch Gebietsänderungen sollen vermieden werden.
Neben der "Convention on the Reduction of Statelessness" gibt es noch die "Council of Europe Convention on the avoidance of statelessness in relation to State succession 2006" und andere die Staatenlosigkeit betreffende Übereinkommen.
Mehr über die Staatenlosigkeit in WikiPedia
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (WikiPedia)
Der Staatenlosigkeitsindex bewertet, wie Länder in Europa Staatenlose schützen und was sie tun, um Staatenlosigkeit zu verhindern und zu verringern.
Website zum Staatenlosigkeitsindex der europäischen Staaten

Themen/Gruppen: Soziales & Politik, Gesetze & Abkommen, Menschenrechte

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